2007-12-05

"Unangemessen und hart"?

Ein 23 Jähriger wurde nunmehr wegen der Hetzjagd auf acht indische Migranten im sächsischen Mügeln zu einer Haftstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Doch schon heute meldet der Anwalt des Nazis Berufung an.

Siehe SpOn: Verurteilter will Strafe nicht akzeptieren.

Der Baumaschinist aus Mügeln empfinde das Urteil als "unangemessen und zu hart".

Das Amtsgericht Oschatz hatte den 23-Jährigen zu acht Monaten Haft wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt.
Es ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zehn Monate auf Bewährung gefordert hatte. In den bislang vier Verfahren wegen der Ausschreitungen gegen acht Inder vor dreieinhalb Monaten ist es die härteste Strafe.
(...)
Nach Überzeugung des Gerichts spielte der Angeklagte bei den Ausschreitungen gegen acht Inder im August eine führende Rolle. Es habe die Gefahr eines Pogroms bestanden. Das Urteil solle auch eine abschreckende Wirkung haben, hieß es.